Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie alle damit verbundenen Regelungen sind in unserer Beitragsordnung enthalten.
Die Beantragung einer Mitgliedschaft ist hier beschrieben.
Bitte beachten
Alle Änderungen, die Ihren Jahresbeitrag beeinflussen (z.B. Wechsel aktiv/passiv) sollten baldmöglichst bekannt gegeben werden. Dazu am besten ein formloses E-Mail an unsere Mitgliederverwaltung oder die Änderungsmitteilung in unserer Vereinszeitschrift Bühler Sportecho ausfüllen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat laut Vereinssatzung bis spätestens 30. September schriftlich (Brief oder E-Mail) zu erfolgen und wird mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.